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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 13 AS 39/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,104764
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 13 AS 39/14 B ER (https://dejure.org/2014,104764)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.03.2014 - L 13 AS 39/14 B ER (https://dejure.org/2014,104764)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. März 2014 - L 13 AS 39/14 B ER (https://dejure.org/2014,104764)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 13 AS 39/14
    Deshalb kommt eine Mietschuldenübernahme nur für eine kostenangemessene Unterkunft in Betracht (vgl. hierzu auch: Urteil des BSG vom 17. Juni 2010 -B 14 AS 58/09 R-, zur Vorgängervorschrift § 22 Abs. 5 SGB II in der bis zum 31.Dezember 2010 geltenden Fassung).
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 13 AS 39/14
    Eine pauschale Erhöhung der angemessenen Wohnfläche und mithin auch der angemessenen Kosten allein aufgrund des Umstandes der Alleinerziehung ist nicht vorzunehmen; vielmehr ist ein erhöhter Raumbedarf nach der Rechtsprechung des BSG, der der Senat sich anschließt im Einzelfall gegebenenfalls im Rahmen der Prüfung der konkreten Angemessenheit zu berücksichtigen (vgl. Urteil des BSG vom 11. Dezember 2012, - B 4 AS 44/12 R-).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 13 AS 39/14
    Die Interessen der Leistungsberechtigten sind mit diesem Vorgehen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gewahrt, da es sich dabei um Höchstbeträge handelt, die die Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft beim Ausfall von Ermittlungen "deckelten" (vgl. etwa Urteile des Bundessozialgerichts [BSG] vom 17. Dezember 2009 -B 4 AS 50/09 R- und 26. Mai 2011, -B 14 AS 132/10 R; st. Rspr.).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 132/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstandes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 13 AS 39/14
    Die Interessen der Leistungsberechtigten sind mit diesem Vorgehen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gewahrt, da es sich dabei um Höchstbeträge handelt, die die Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft beim Ausfall von Ermittlungen "deckelten" (vgl. etwa Urteile des Bundessozialgerichts [BSG] vom 17. Dezember 2009 -B 4 AS 50/09 R- und 26. Mai 2011, -B 14 AS 132/10 R; st. Rspr.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2014 - L 13 AS 40/14
    Der Senat verweist insofern auf die zutreffenden Ausführungen des Sozialgerichts Oldenburg im angefochtenen Beschluss und seinen eigenen Beschluss vom heutigen Tage zum Aktenzeichen L 13 AS 39/14 B ER.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 13 AS 40/14
    Der Senat verweist insofern auf die zutreffenden Ausführungen des Sozialgerichts Oldenburg im angefochtenen Beschluss und seinen eigenen Beschluss vom heutigen Tage zum Aktenzeichen L 13 AS 39/14 B ER.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 13 AS 113/15
    In einem solchen Verfahren sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats die um einen Sicherheitszuschlag von 10% erhöhten Tabellenwerte nach dem WoGG heranzuziehen, wenn es - wie hier - nicht möglich ist, unter Zugrundelegung eines schlüssiges Konzepts im Sinne der Rechtsprechung des BSG eine angemessene Bruttokaltmiete zu bestimmen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. März 2014 - L 13 AS 39/14 B ER; so u. a. auch 15. Senat des erkennenden Gerichts, Beschluss vom 4. Juni 2014 - L 15 AS 162/14 B ER).
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